BilRUG - Einfluss der Neuerungen auf Unternehmenskennzahlen

Die durch das BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) ausgelösten Ausweisveränderungen beeinflussen diverse Kennzahlen.

 

Durch die Neudefinition der Umsatzerlöse sind alle Erträge, die aus dem Verkauf oder der Vermietung und Verpachtung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen stammen, als Umsatzerlöse zu deklarieren. Hierdurch können sich die Umsatzerlöse erhöhen, ohne dass eine dazugehörige Veränderung der Substanz der Ertragslage stattfindet. Dies wirkt sich beispielsweise auf die Umsatzrentabilität und den Kapitalumschlag aus. So sinkt die Umsatzrentabilität (Umsatzrentabilität = Jahresüberschuss / Umsatzertrag) bei gleichbleibendem Jahresüberschuss durch die erhöhten Umsatzerträge. Der entgegengesetzte Effekt ergibt sich beim Kapitalumschlag (Kapitalumschlag = Umsatzertrag / Gesamtkapital). Weiter können Effekte bei Kennzahlen auftreten, die im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferung und Leistung stehen (zum Beispiel bei Innenfinanzierungs- oder Working-Capital-Analysen).

 

Der Wegfall des außerordentlichen Ergebnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung führt je nach Ausprägung zu einer Erhöhung oder Verminderung des EBIT (EBIT = Jahresüberschuss + außerordentlicher Aufwand - außerordentlicher Ertrag + Steueraufwand - Steuererträge + Finanzaufwand - Finanzertrag).

 

Auch wenn sich die Geschäftslage nicht ändert, können die oben genannten Kennzahlen durch das BilRUG anders ausfallen als zuvor. Aus diesem Grund müssen zum Beispiel Vergütungsvereinbarungen, Bilanzanalyse und Financial Covenants, die diese Kennzahlen betreffen, angepasst werden. Des Weiteren sollten die Auswirkungen auf den Konsolidierungsprozess analysiert werden, ggf. sind Systemeinstellungen anzupassen.

 

Gerne beraten wir Sie bei der Umsetzung dieser und weiterer Änderungen durch das BilRUG. Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an info@kapcon.de.